Ende der Gebotsfrist für die erste Ausschreibung der nicht zentral voruntersuchten Flächen für Offshore-Windenergie

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31. Mai 2023

Morgen um 00:00 Uhr (MEZ) endet die Gebotsfrist für die erste Ausschreibung der nicht zentral voruntersuchten Flächen im Bereich der Offshore-Windenergie.

„Die politische Entscheidung des letzten Jahres, auch die nicht zentral voruntersuchte Flächen auszuschreiben, war ein wichtiger und richtiger Schritt. Hierdurch ist man schneller in die Umsetzung gekommen, konnte die Ausbaugeschwindigkeit merklich erhöhen und kann so die Ausbauziele voraussichtlich im gesetzten Zeitrahmen erreichen“, so BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm. 

Das Ausschreibungsdesign lässt allerdings weiterhin Raum für Kritik: Die ungedeckelte Gebotskomponente erhöht die Finanzierungskosten der Projekte, was sich direkt negativ auf die Stromkosten der Verbraucher auswirkt..

Stefan Thimm: „Für die Bewertung des Ausschreibungsergebnisses schauen wir auf drei Faktoren. Erstens ist wichtig, dass mehrere Akteure einen Zuschlag gewinnen können. Andernfalls drohen Einschränkungen im Wettbewerb. Zweitens ist wichtig, ob das Verfahren rechtssicher und korrekt durchgeführt wurde. Ich bin da sehr zuversichtlich, denn die durchführenden Behörden haben ja bereits einige Erfahrungen bei Ausschreibungen für Erneuerbare Energien sammeln können. Last but not least ist wichtig, dass die Kosten für die Gebote nicht zu hoch werden. Denn am Ende müssen die Verbraucher die Gebotskomponente über ihre Strompreise bezahlen.“

„Für die Zukunft dürfen wir uns aber nicht damit zufriedengeben: Die Bundesregierung muss möglichst zeitnah gute industriepolitische Instrumente schaffen, um die tatsächliche und fristgemäße Realisierung der Projekte sicher zu stellen“ fügt Thimm hinzu.